Warum und weshalb sollten wir als Kirche synodal handeln?

durch die Taufe und Firmung hat jede:r Gläubige Anteil am sogenannten "prophetischen Amt Christi"

in einer Vielzahl von kirchlichen Lehrschreiben wurde diese Kernaussage immer wieder bestätigt (Zweites Vatikanisches Konzil: Lumen Gentium Nr. 12, Abschlussdokument der Weltsynode, Nr. 3; Deutsche Bischofskonferenz "Gemeinsam Kirche sein", Nr. 9-12)

dies bedeutet im Kern, dass sowohl jede:r einzelnen und als auch die Gemeinschaft der Gläubigen einen "Spürsinn" dafür haben, was und wie zum Gegenstand des christlichen Glaubens zählt

aus diesem Grund ist jede:r Gläubige bestmöglich an Beratung und Leitung der Kirche zu beteiligen und ihre Charismen zur Entfaltung zu bringen

auf diese Weise wird eine größere Transparenz und Verständnis hinsichtlich Entscheidungsprozessen erreicht

ein neues Selbstverständnis von Kirche sein wird so gefördert

Welche Entwicklungen gab und gibt es zu diesem Thema?

Beim Synodalen Weg diskutierten von 2019 bis 2023 Katholik:innen in Deutschland darüber, wie sich die katholische Kirche verändern kann. Themen sind zum Beispiel Machtstrukturen, die Lebensform von Priestern, die Rolle von Frauen und die katholische Sexualmoral. Ausgelöst wurde der Prozess vor allem durch die Ergebnisse der MHG-Studie (Universitäten Mannheim, Heidelberg, Gießen). Sie hat gezeigt, welche Strukturen Missbrauch begünstigt haben. Genau an diesen Strukturen soll jetzt etwas geändert werden.

Bei den Treffen, den sogenannten Synodalversammlungen, kamen ganz unterschiedliche Menschen zusammen: Nicht-Geweihte, Ordensleute, Bischöfe, Priester und Diakone. Damit ein Beschluss angenommen wurde, brauchte es eine Zweidrittelmehrheit, sowohl von allen Teilnehmenden als auch von den Bischöfen. Obwohl es im Laufe des Prozesses einige Spannungen und Konfliktfelder zwischen den Teilnehmenden gab (Bsp.: Grundtext Sexualität und Partnerschaft), konnten am Ende dieses Prozesse eine Reihe von konkreten Beschlüssen festgehalten werden. Einge Beispiele sollen hier genannt werden:

  • Handlungspapiere "Segensfeiern für Paare, die sich lieben": Es wird empfohlen, einen offizielle liturgische Form der Segnungsfeiern für Menschen einzuführen, die in Liebe und Verantwortung miteinander leben. Auf diesem Weg soll einerseits die Gefahr der Diskriminierung dieser Personengruppe entgegen gewirkt und andererseits die Bedeutung der sakramentalen Ehe nicht herabgestuft werden. Eine entsprechende Handreichung der DBK/ZdK wurde ebenfalls bereits veröffentlicht.
  • Handlungspapier "Gemeinsam beraten und entscheiden": Es wurde beschlossenen sowohl auf Pfarrei- als auch auf Diözesanebene die bestehende Gremien in synodalen Gremien (bspw. Synodaler Rat) zusammenzuführen, um so gemeinsam über Fragen des kirchlichen Lebens und der kirchlichen Sendung zu beraten und zu entscheiden. Der Bischof richtet dafür eine entsprechende Rahmenordnung ein, die auch seine Selbstbindung an die dort getroffenen Entscheidungen sicherstellt. (vgl. can. 381 §1)
  • "Verkündigung des Evangeliums durch beauftragte Getaufte und Gefirmte in Wort und Sakrament": Qualifizierte und vom Bischof beauftragte Lai:innen sollen im Fall von Priestermangel auch die Homilie halten können. Eine entsprechende Weiter-/Fortbildung ist dem vorausgegangen. Bzgl. weiterer liturgischer Dienste (Taufe, Assistenz bei der Eheschließung u.ä.) sind zu prüfen.
  • Wenn ihr die konkrete Beschlüsse lesen wollt, dann klickt hier.

 

Eine ähnliche Bewegung wurde im Jahr 2021 von Papst Franziskus angestoßen. Im Mittelpunkt stand hier, wie die Verkündigung des Evangeliums in der heutigen Zeit gut gelingen kann. Außerdem war dem damaligen Papst wichtig, dass die katholische Kirche eine synodale Grundhaltung kennenlernt und danach handelt.

In einem mehrgliedrigen Prozess wurden Berichte von Bistümer, Ortskirchen (bspw. katholische Kirche in Deutschland) und Kontinenten gesammelt, wobei viele Themen des Synodalen Weges erneut im Mittelpunkt standen. Auf zwei großen Synodalenversammlungen in Rom haben sich 2023 und 2024 Kleriker und Lai:innen gemeinsam auf den Weg gemacht, diese Vielzahl an Eindrücke zu systematisieren und letztlich in einem Abschlussdokument dem Papst vorzulegen.

Zentrale Themen und Ergebnisse sind:

  • Taufe stellt zentrale Grundlage der Teilhabe an Entwicklung der Kirche dar und wird durch das synodale Beraten und Entscheiden real sichtbar (Nr. 21)
  • die Frage nach der Zulassung von Frauen zu Weiheämtern (Diakont, Priesteramt) wurde lange diskutiert; es bedarf jedoch weiteren Gesprächsbedarf (Nr. 60)
  • dort wo die pastoralen Bedingungen es nötig machen, kann die jeweilige Ortskirche über stärke Beteiligung von Lai:innen an gottesdienstlichen Aufgaben nachdenken (bspw. Trauungsassitenz, Taufspendung u.ä.) (Nr. 76)
  • bei der Glaubensauslebung  und -weitergabe spielt die Anknüpfung an die kulturellen Gegebenheiten eine zentrale Rolle (Nr. 53)
  • synodales Beraten und Entscheiden soll mithilfe parizipativer Gremien auf jeder kirchlichen Ebene (Gemeinde, Diözese, Bischofskonferenz, Weltkirche) möglich sein
  • Synodale Rückbindung der Leitungsverantwortlichen: Rechenschaftsverpflichtung gegenüber dem Beratungsgremium soll stärker ins Bewusstsein treten (Nr. 99)
  • aktive Einbeziehung von Gläubigen bei der Wahl eines neuen Bischofs für die jeweilige Diözese (Nr. 70)  

Und was heißt das für uns?

Als BDKJ Thüringen haben wir nach dem zwischenzeitigen Abschluss dieser beiden Prozessbewegungen überlegt, wie synodales Handeln im Bistum Erfurt und konkret in unseren Jugendverbänden funktionieren kann. Aus diesem Grund haben wir uns mit diesem komplexen Thema auf dem Jugendforum 2025 ausgiebig beschäftigt. Welche Arbeitsmethoden vom Synodalen Weg und der Weltsynode sind für uns hier im Bistum praktikabel? Wie schaffen wir es, mehr Menschen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen?
Mithilfe synodaler Methoden haben wir in mehreren Schritten eine Antrag erarbeiten und einen Beschluss verabschiedet. 

Daraus haben wir einen Beschluss gefasst, den hier lesen könnt.